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Anti-mobbing-strategie

So gehen wir mit Mobbing um: Mobbing (auch Cybermobbing) ist kein Kavaliersdelikt und kann strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden (Eltern).

Wenn sicher diagnostiziert wurde (s. deutliche Signale), dass Mobbing vorliegt, wird folgendermaßen vorgegangen:

1. Die Klassenlehrkraft leitet die Invention in der Klasse an, da die Schülerinnen und Schüler allein das Problem nicht lösen können.

2. Die Klasse wird über das Mobbing informiert, die Rollen, Mobber und Opfer – Beziehungen werden aufgedeckt. Aus der Klasse werden Unterstützer gewonnen, sie wissen i. R. sehr gut, welche Situationen gemeint sind. Das Opfer wird aber nicht namentlich genannt.

3. Der Kontakt der Klassenlehrkraft zum Opfer wird hergestellt. Auf Einhaltung der Anonymität wird geachtet. Beim Erstgespräch wird behutsam der genaue Hergang des Vorfalls erfragt (Nehmen der Mobber, Mitläufer, Zuschauer / Wer hat was wo gemacht?). Behutsames Vorgehen und dem Opfer Zuversicht und Mut zusprechen.

4. Die Lehrkraft überlegt, ob die Eltern einbezogen werden sollen, bei Wiederholungstätern müssen die Eltern einbezogen werden (Beratungsgespräch).

5. Mit einer anderen Lehrkraft (Schulleitung, Förderkoordinator) wird ein Gespräch mit dem Mobber vorbereitet. Einer wird als Protokollant festgelegt. Ein Termin wird abgesprochen, die Fachlehrkraft informiert, für ggf. Vertretung im eigenen Unterricht gesorgt.

6. Die Mobber werden ohne Vorankündigung aus dem Unterricht geholt.

7. Das Gespräch ist ruhig und sachlich. Es ist zu vermitteln, dass die Schule Mobbing nicht toleriert und die Mobber für ihr Tun Verantwortung übernehmen müssen. Auf Rechtfertigungsversuche wird nicht eingegangen.

8. Die Mobber sollen zum Nachdenken darüber gebracht werden, wie sie sich verhalten können um weiteres Mobbing zu verhindern. Sie werden damit zu Kooperationspartnern. Absprachen werden schriftlich festgehalten und wiederholt.

9. Ihren Zusagen wird eine Art Bewährungszeit eingeräumt.

10. Beim Rückgang in die Klasse brauchen sie nicht zu sagen, worüber gesprochen wurde und warum.

11. Nach Ablauf der Bewährungszeit wird mit Opfer und Mobber ein gemeinsames Gespräch geführt und über einen Täter-Opfer-Ausgleich nachgedacht (schriftliche Entschuldigung, Bezahlung von kaputten Sachen …).

Bei Wiederholungstätern greift dasselbe Muster, allerdings sind die Eltern zu unterrichten und einzubeziehen, Schulsuspendierung bis zum Verweis kann ausgesprochen werden (Schulleitung).

So gehen wir mit Cybermobbing um: Cybermobbing ist anders strukturiert als Mobbing. Täter und Opfer wechseln schnell, das Mobbing endet nicht mit Schulschluss, das Mobbingmaterial liegt im Netz und entzieht sich jeder Kontrolle, kann immer wieder auftauchen und ist anonym.

Die Möglichkeiten zur Selbstdarstellung im Netz haben bei Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert.

Beim Cybermobbing sind eher Mädchen Opfer, beim Mobbing eher Jungs. Häufige Motive sind Rache und Spaß – hier müssen Eltern und Schule erzieherisch arbeiten (Konfliktlösungsstrategien, Empathie, klare Grenzen).

Taucht in der Schule Cybermobbing auf, sind im Netz stehende Kränkungen sofort zu löschen, Bilder aus dem Schulalltag dürfen nur die Schulleitung oder Lehrkräfte veröffentlichen, Film- Tonaufnehmen ohne Zustimmung der Lehrkräfte sind verboten. Information in der Klasse wird eingeleitet, Gespräche mit den Betroffenen finden statt. Der Umgang mit „dem Netz“ wird geübt.

Eltern werden unterrichtet, da sie den größten Einfluss auf den Gebrauch des Internets und seiner Möglichkeiten haben.

(nach Empfehlungen aus: Das Anti-Mobbing –Buch; Jannan, Mustafa, Beltz-Verlag 2015)

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